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Torsten Schneider

Architekt & Sachverständiger für Immobilienbewertung

88633 Heiligenberg, Betenbrunn 4

Immobilienbewertung

             für den Bodenseeraum und Oberschwaben

Wirkungsbereich

Gebiet

Mein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung hat seinen Sitz in der Ortschaft Heiligenberg im Oberen Linzgau.

Der Hauptwirkungsraum ist daher auch im Wesentlichen der Bodenseekreis sowie die Landkreise Ravensburg und Sigmaringen. Allerdings sind im Laufe der letzten Jahre auch Bewertungen in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Alb-Donau und Biberach sowie in weiter entfernten Regionen wie beispielsweise im Allgäu, der Ortenau oder im Stuttgarter Raum sowie in Dortmund von mir durchgeführt worden. 

Leistungen

Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist immer dann ratsam oder empfehlenswert, wenn ein belastbares und gerichtlich verwertbares Immobiliengutachten benötigt wird. Ein Verkehrswertgutachten verspricht eine besonders hohe Genauigkeit. Es erfordert eine sehr ausführliche gutachterliche Bewertung und ist damit auch vor Gericht einsetzbar. Und es gibt Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit, denn als Gutachter hafte ich für die Richtigkeit der Feststellungen in diesem Wertgutachten. Die Erstellung von Verkehrswertgutachten empfiehlt sich beispielsweise bei Ehescheidungen mit Zugewinnausgleich, bei Bewertungen im Zusammenhang mit Betreuung und Pflegebedürftigkeit, bei Schenkung oder Erbschaft und natürlich in Fällen, bei denen die Parteien über den Wert der Immobilie uneinig sind.

Kurzgutachten oder Kurzbewertung

In Fällen des Kaufs und Verkaufs einer Immobilie wird häufig im Kosteninteresse auf ein Verkehrswertgutachten verzichtet. Für die Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises, der letztlich Verhandlungssache zwischen Verkäufer und Käufer ist, reicht ein Kurzgutachten oder eine preiswerte Wertschätzung. Aber auch in Fällen der Eigentumsbewertung, und wenn nicht mit Streitigkeiten bei den beteiligten Parteien zu rechnen ist, empfiehlt sich die Erstellung einer Kurzbewertung.

Leistungen
Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens bzw. einer Kurzbewertung werden in aller Regel nachfolgende Unterlagen benötigt. Sofern die Unterlagen dem Antragsteller der Bewertung nicht vorliegen, können diese in den meisten Fällen auch vom Sachverständigenbüro bei den entsprechenden Behörden oder Stellen angefordert werden. Dafür ist allerdings regelmäßig eine Vollmacht der Grundstückseigentümer erforderlich.

-  Bauunterlagen mit Lageplan, Bauzeichnungen sowie Wohn- und Nutzflächenberechnungen

-  eine Aufstellung der Modernisierungsmaßnahmen der letzten 10 bis 20 Jahre

-  ein möglichst aktueller Grundbuchauszug

-  bei Erbbaugrundstücken der Erbbaurechtsvertrag

-  ein Energieausweis sofern vorhanden

-  bei Miet- und Pachtobjekten entsprechende Verträge zu Mieten und Pachten

-  bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung

Honorare

Die Honorierung der Leistungen orientiert sich insbesondere am zu erbringenden Aufwand. So erfordert die Fertigstellung eines vollständigen Verkehrswertgutachtens einen deutlich höheren Aufwand, als etwa eine Kurzbewertung bzw. ein Kurzgutachten. Entscheidend für die Preisbildung ist natürlich auch die Art des Bewertungsobjektes. Ob Einfamilienwohnhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Ferienwohnung, landwirtschaftliche Hofstelle oder gewerbliche Immobilie zu bewerten sind, spiegelt sich durch die unterschiedlichen Aufwände im Honorar wider. Auch zusätzliche Rechte und Belastungen von Grundstücken wie beispielsweise Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Dienstbarkeiten, Wegerechte, Denkmalschutz und Ähnliches schlagen sich in der Honorierung nieder. 

Da bei jeder Bewertung bestimmte grundlegende Informationen eingeholt, diverse Recherchen sowie Ortsbesichtigungen durchgeführt werden müssen, liegt das Grundhonorar für eine Kurzbewertung bei ca. 600 Euro (netto) während ich ein vollständiges Verkehrswertgutachten ab 900 Euro (netto) anbieten kann.

Im Einzelfall, insbesondere bei sehr überschaubaren Fällen wie unbebauten Grundstücken oder einzelnen Rechten und Belastungen, ist es auch möglich vorab einen Pauschalpreis zu vereinbaren. 

Honorare

Über mich

Ich wurde in Lüneburg geboren. Das Studium der Architektur absolvierte ich in Hamburg und im Anschluss daran folgte in Köln das Zusatzstudium der Baudenkmalpflege. Meine erste feste Anstellung führte mich als Dorferneuerungsplaner nach Kiel. In den 90er-Jahren wechselte ich als Bauverständiger zum Bauordnungsamt der Stadt Friedrichshafen an den Bodensee. Später wurde ich Leiter der Baurechtsbehörde sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Markdorf. Gleichzeitig nahm ich auch den Vorsitz des Gutachterausschusses des Verbandes wahr, den ich bis zum Jahr 2024 ausübte. 2015 schloss ich zusätzlich ein Zusatzstudium an der Deutschen Immobilien-Akademie (DIA) in Freiburg ab und bin seit dieser Zeit auch privater Gutachter für Immobilienbewertungen. Von 2014 bis 2024 war ich Gemeinderat der Gemeinde Heiligenberg. Seit 2020 arbeite ich ausschließlich als Sachverständiger und Gutachter.

Über mich
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